Mariä Himmelfahrt ist dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn in einer Gemeinde mehr katholische als evangelische Einwohner leben. In den evangelisch geprägten Regierungsbezirken Mittel- und Oberfranken trifft das nur auf 18,1 Prozent beziehungsweise 46,3 Prozent der Gemeinden zu. In der Oberpfalz (96,0 Prozent), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August für die meisten Gemeinden ein freier Tag. Für Arbeitnehmer ist nicht der Wohnort relevant, sondern der Arbeitsort.