Der Kläger sah durch diese Regelung das Grundrecht auf Allgemeinheit der Wahl verletzt. Er wollte erwirken, dass mit Hilfe eines neuen Gesetzes künftig auch Bayern ohne Wohnsitz im Freistaat für den Landtag kandidieren können.
Die Klage des Mannes sei unzulässig, teilte das Gericht am Freitag in München mit. Weder werde durch die Regelung ein Grundrecht eingeschränkt, noch habe der Kläger einen Anspruch auf Erlass eines zusätzlichen Gesetzes.